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Archiv für die Kategorie ‘Verbraucherschutz’

Wirklich beängstigende Meldungen heute …

1. April 2012 Keine Kommentare

Der kommende Krieg gegen universelle Computer

15. Januar 2012 Keine Kommentare

Mir ist es normalerweise zu anstrengend und zeitraubend, auch noch so interessante längere Reden in Englisch zu verfolgen, darum geht natürlich einiges interessante an mir vorbei. Netterweise hat Christian Wöhrl diese Rede von Cory Doctorow übersetzt, so bin ich darauf gestoßen.

Jeder, der heute einen normalen Desktop-Computer, Laptop oder Server oder ein (nicht Apple-, zukünftig nicht Windows-) Smartphone benutzt, hat damit einen universellen Computer. Auf einen universellen Computer kann man praktisch beliebige Software laden (oder sie dafür schreiben). Natürlich kann man damit auch Dinge machen, die anderen nicht so gefallen. Cory Doctorow beschreibt in seiner sehr interessanten Rede auf dem 28c3, was Politik und Industrie gegen universelle Computer haben und was da auf uns zukommen wird.

28c3: The coming war on general computation

Ich will natürlich meine universellen Computer behalten und kein Gerät haben, in dem von anderen bestimmt wird, was ich damit tun darf, oder welche Inhalte davon ich sehen möchte. Ich denke, anderen geht es ähnlich oder genau so. Wieder anderen ist es zwar grundsätzlich egal, sie lieben ihren Apple oder ihr Iphone und sie fühlen sich dadurch beschützt, aber auch sie werden nicht zustimmen wollen, dass ihre Redefreiheit eingeschränkt oder kontroliert wird. Also werden wir uns dann mal alle weltweit wehren müssen. Für eine lange Zeit.

Inzwischen wissen wir aber wenigstens, dass wir Benutzer eine sehr große Macht darstellen, wenn wir uns im Internet zusammen tun. Das gelingt uns jedoch vor allen Dingen, weil wir ziemlich schlecht zu kontrollieren sind und weil wir universelle Computer benutzen, die uns immer wieder einen Weg finden lassen, Sperren zu umgehen.

Ohne universelle Computer können wir uns nicht mehr ohne Erlaubnis „von oben“ vernetzen und unsere Meinungen austauschen.

Verbraucherschutz

6. Dezember 2010 Keine Kommentare

So was steht nun in allen AGB deutscher Händler, dies dient dem Schutz der Verbraucher. Der Satz ist Teil einer Widerrufsbelehrung:

Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB.

Alles klar?