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Verbraucherschutz

6. Dezember 2010 Keine Kommentare

So was steht nun in allen AGB deutscher Händler, dies dient dem Schutz der Verbraucher. Der Satz ist Teil einer Widerrufsbelehrung:

Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB.

Alles klar?